Voraussetzung für den Erhalt von Lebensmittel ist der Bezug von Sozialleistungen.
Beim ersten Mal erhalten Sie von uns ein Anmeldeformular, in dem wir Ihre Berechtigung prüfen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Tafelausweis, den Sie bitte bei Abholung von Lebensmittel immer mitbringen.
Gerne können Sie das Formular schon vorher ausdrucken und uns mit den entsprechenden Nachweisen ausgefüllt beim ersten Mal mitbringen. Das verkürzt erheblich die Bearbeitungszeit und Sie können sofort einen Tafelausweis erhalten.
Bitte lesen Sie sich auch das Informationsblatt zur Zülpicher Tafel durch.
Zur Deckung unserer laufenden Kosten für Miete, Auto, Kühlung der Lebensmittel etc. erbitten wir bei jeder Ausgabe von Ihnen einen Kostenbeitrag.
Der Kostenbeitrag beträgt:
für 1 Person 2,- €,
für 2 Personen 3,-€,
für 3 Personen 4,-€ und
für 4 Personen 5,-€ und
ab 5 Personen zahlt die Familie 6,-€.
Bei den Lebensmitteln, die ausgegeben werden, handelt es sich um überschüssige Ware, die von den Supermärkten und Bäckereien nicht mehr verkauft werden können. Es sind Spenden. Die Tafel kann also nur ausgeben, was ihr zur Verfügung gestellt wird.